Fördermöglichkeiten

Wenn Sie Ihre Fenster austauschen möchten, um Energie zu sparen und den Wohnkomfort zu erhöhen, können Sie von einer steuerlichen Förderung profitieren.

Seit dem 1. Januar 2020 können Sie 20 % der Kosten für eine energetische Sanierung Ihrer selbstgenutzten Immobilie von der Einkommensteuer absetzen. Dazu gehört auch der Austausch von Fenstern, wenn diese eine Zweifach- oder Dreifachverglasung mit einem U-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) haben. Die steuerliche Förderung gilt für Gebäude, die mindestens zehn Jahre alt sind und bis zum 31. Dezember 2029 saniert werden. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro pro Wohneinheit, die über drei Jahre verteilt wird.

Sie müssen die Sanierungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben und eine Bescheinigung des Handwerkbetriebs vorlegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Die steuerliche Förderung ist allerdings nicht mit anderen Förderprogrammen des Bundes kumulierbar. Das heißt, Sie müssen sich zwischen der Steuerermäßigung und einer Zuschuss- oder Kreditförderung entscheiden. Zum Beispiel können Sie nicht gleichzeitig die steuerliche Förderung und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen.

Die BEG bietet Ihnen einen Zuschuss von 15 % oder einen Kredit mit einem Tilgungszuschuss von 20 % bis 40 % für den Fensteraustausch an. Die Voraussetzungen und der Antragsprozess sind ähnlich wie bei der steuerlichen Förderung. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der BAFA und der KfW.

Um die beste Förderung für Ihren Fensteraustausch zu finden, sollten Sie die verschiedenen Optionen vergleichen und sich von einem Experten beraten lassen. Sie können auch einen Online-Rechner nutzen, um die mögliche Förderhöhe zu schätzen. Ein Beispiel finden Sie auf der Webseite von Dämmen und Sanieren.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen bei der Planung Ihres Fensteraustauschs.