Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fensterbau- und Montagebetrieb

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung, Herstellung und Montage von Fenstern, Türen, Fassaden- und Bauelementen sowie Nebenleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

2. Vertragsgrundlage

Maßgeblich sind das Angebot des Auftragnehmers, diese AGB sowie die schriftliche Auftragsbestätigung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem vereinbarten Angebot einschließlich technischer Beschreibung, Zeichnungen und Aufmaßen.

Konstruktive und optische Abweichungen, die sich aus technischen oder normativen Anforderungen ergeben, bleiben vorbehalten, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

4. Aufmaß und technische Grundlagen

Sofern der Auftragnehmer das Aufmaß ausführt, gilt dieses als verbindliche Grundlage der Fertigung.

Bauseitige Voraussetzungen (Mauerwerksöffnungen, Anschlüsse, Untergründe, Ebenheit, Tragfähigkeit, Anschlusspunkte) müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen und Montageleitfäden entsprechen.

Mehrleistungen aufgrund mangelhafter bauseitiger Voraussetzungen sind gesondert zu vergüten.

5. Preise und Vergütung

Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern als Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand vergütet.

6. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
– Anzahlung bei Auftragserteilung
– Restzahlung nach Abnahme

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig.

7. Ausführungsfristen

Ausführungs- und Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

Voraussetzung für die Einhaltung der Termine ist die rechtzeitige Klärung aller technischen Details sowie der rechtzeitige Eingang vereinbarter Anzahlungen.

8. Montage und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Montage ungehindert und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.

Insbesondere sind bauseitig zu stellen:
– freie Zugänglichkeit der Arbeitsbereiche,
– ausreichende Stromversorgung,
– geeignete Lager- und Stellflächen.

Stillstands- und Wartezeiten, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, werden gesondert berechnet.

9. Abnahme

Nach Fertigstellung ist die Werkleistung vom Auftraggeber abzunehmen.

Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk in Benutzung nimmt und keine Abnahme innerhalb angemessener Frist verlangt.

10. Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts nach BGB.

Keine Mängel sind insbesondere geringfügige optische Abweichungen, materialtypische Erscheinungen sowie Abweichungen, die auf bauseitige Gegebenheiten oder Vorleistungen Dritter zurückzuführen sind.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Bauelemente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.

13. Kündigung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Werkvertrag jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie eines etwaigen anderweitigen Erwerbs.

14. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hierfür gilt ausschließlich die dem Vertrag gesondert beigefügte Widerrufsbelehrung.

15. Maßanfertigung

Bei individuell gefertigten, nicht vorgefertigten und auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittenen Bauelementen (insbesondere Fenster, Türen, Verglasungen und Sonderanfertigungen) besteht kein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften.

16. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Materialengpässe, behördliche Maßnahmen, Streik, Lieferkettenstörungen) verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.

17. Einbeziehung der VOB/B

Die VOB/B wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihre vollständige Geltung ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart wurde.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.